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kirchbergstrasse 11
postfach
3401 burgdorf
tel. 034 422 18 74
fax 034 422 19 40
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Heroin


behandlungskonzept.pdf Heroin-Behandlungskonzept zum Downloaden und Ausdrucken

1. Verständnis Grundhaltung

Als Drogen verstehen wir Substanzen, die auf die Befindlichkeit von Menschen, die sie nehmen, einen von ihnen meist als angenehm empfundenen Effekt haben. Der Effekt der Drogen ist generell entweder anregend (z.B. Kokain) oder dämpfend (z.B. Benzo­diazepine). Unterschiedliche Drogen wirken im Gehirn über unterschiedliche Rezeptoren auf das Belohnungssystem; letztlich wird durch alle Drogen direkt oder indirekt das sog. Lustzentrum (nucleus acumbens) stimuliert.

Es gibt heute kein befriedigendes und umfassendes Erklärungs- und Ursachenmodell für Sucht und Abhängigkeit. Eine in der Praxis taugliche Definition liefert das diagnos­tische System für Krankheiten der WHO, ICD 10.

Hier ist Abhängigkeit charakterisiert durch:

  • die Entwicklung einer Toleranz bezüglich der konsumierten Substanz
  • das Auftreten eines substanzspezifischen Entzugssyndroms bei Aussetzen der Substanzzufuhr sowie die Einnahme der Substanz, um Entzugssymptome zu lindern oder zu vermeiden
  • starkes, gelegentlich übermächtiges oder zwanghaft auftretendes, in der Regel nur schwer bezwingbares Verlangen, eine Substanz zu konsumieren, um sich positive Empfindungen zu verschaffen oder unangenehme Empfindungen zu vermeiden
  • Kontrollverlust über Beginn, Beendigung und Menge des Substanzgebrauchs, einschliesslich erfolgloser Versuche, diesen zu verringern
  • Einengung und Anpassung der Alltagsaktivitäten auf die Möglichkeit beziehungs­weise Gelegenheit zum Substanzkonsum
  • Vernachlässigung wichtiger sozialer bzw. beruflicher Interessen, sowie
  • fortgesetzter Substanzgebrauch trotz Wissens über dessen schädlichen Folgen.

Die individuellen, der Abhängigkeit zugrunde liegenden Zustände sind dabei sehr unterschiedlich. Grundsätzlich können bei Abhängigen kulturelle, familiäre, soziale Adaptions- und persönliche Entwicklungsstörungen häufig gefunden werden.
Nicht alle unter solchen Belastungen Stehenden entwickeln aber eine Abhängigkeit, es muss eine Vulnerabilität, eine Verletzlichkeit bestehen. Eine genetische Mitverur­sachung wird dabei diskutiert.

Abhängigkeit ist sehr oft mit psychiatrischen Befunden vergesellschaftet. Manchmal kann nicht richtig entschieden werden, ob diese Ursache oder Folge der Sucht oder beides sind. Die häufigsten komorbiden Zustände sind Depressionen und Persönlichkeitsstörungen. Zudem findet man bei Menschen mit schizophrenen Psychosen eine erhöhte Prävalenz für Substanzprobleme.

Süchtiges Verhalten kann als Coping-Mechanismus verstanden werden, ein Mechanismus, der dem Individuum hilft, mit einer unbewältigten Situation (z.B. einer psychischen Krankheit) umzugehen. Substanzkonsum kann in diesem Kontext als Selbstmedikation gedeutet werden.

Gesundheitliche Gefährdung entsteht beim Konsum von Drogen aufgrund der Dosis, der Art der Applikation und der Verunreinigungen. Gemäss psychiatrischen Diagnosemanualen und allgemein anerkanntem medizinischem Verständnis wird Abhängigkeit also als eigenständiges Krankheitsbild verstanden.

Die WHO definiert Gesundheit als Zustand von umfassendem körperlichem, seelischem und sozialem Wohlbefinden. Dabei handelt es sich um ein Idealbild, das in der Realität nie vollständig erreicht werden kann: Jeder Mensch hat immer gewisse Beeinträchtigungen im Leben. Das oberste Ziel jeder Behandlung ist das Erhalten oder Wiedererlangen von möglichst viel Gesundheit.

2. Definition der Zielgruppe

Die Patienten in der heroingestützten Behandlung des b i w a k sind schwerstabhängige, langjährige Drogenkonsumenten, bei welchen andere Behandlungsversuche vorgängig gescheitert sind. Die Patienten weisen alle eine Opiatabhängigkeit auf und sind in ihrer somatischen, psychischen und/oder sozialen Gesundheit eingeschränkt. Es sollen schwerge-wichtig Patienten behandelt werden, die mit einer andern, herkömmlichen Behandlung nicht erreicht und deren unterschiedlich vorhandenen Ressourcen nicht optimal genutzt werden konnten.
Wir betrachten die Drogenabhängigkeit als komplexe Krankheit, die in einem dynamischen Verhältnis zu psychischen, physischen und sozialen Problemen des betroffenen Individuums steht.

Schreibweise
Im vorliegenden Konzept wird der Einfachheit halber die männliche Form Patienten verwendet, wobei das weibliche Geschlecht jeweils mitgemeint ist.

3. Zielsetzung der Behandlung

Eine Behandlung in der heroingestützten Therapie hat zum übergeordneten Ziel, die meist psychiatrisch und medizinisch unterversorgten Patienten in die Gesundheitsversorgung mit einzubeziehen und ihre soziale Situation zu verbessern.

Die Behandlung strebt acht generelle Ziele an:

  1. Überleben sichern
  2. Stabilisieren und fördern der psychischen und physischen Gesundheit und der sozialen Kompetenz
  3. Distanzieren von der Szene und der illegalen Heroinbeschaffung
  4. Abbau von weiterem, risikoreichem, illegalem und legalem Suchmittelkonsum
  5. Reduktion von Drogenkriminalität, -prostitution und sozial auffälligem Verhalten
  6. Schrittweise (Re-) Integration unter Berücksichtigung der individuellen und gesellschaftlichen Möglichkeiten
  7. Wiedererlangung von sozialer Kompetenz, Autonomie und Selbstverantwortung in der Lebensgestaltung
  8. Verminderung des legalen Suchtmittelkonsums und Erreichen von Abstinenzillegaler Suchtmittel

Die Teilnahme an der b i w a k Behandlung führt im Idealfall in die Abstinenz. Dieses Ziel wird aktiv angestrebt. Die Dauer des Prozesses ist unterschiedlich lang und kann nicht von allen Patienten erreicht werden.

Die Behandlung führt deshalb je nach Situation zu einer:

  1. Entzugsbehandlung mit nachfolgender ambulanter oder stationärer Nachbehandlung
  2. WeiterführendenSubstitutionsbehandlung (z.B. mit Methadon)
  3. Langjährigen heroingestützten Behandlung mit fortlaufender Stabilisierung der psychischen, somatischen und sozialen Bereiches unter Einbezug der Komorbidität
  4. Palliativen Behandlung und Sterbebegleitung
  5. Temporäre Behandlung mit Empfehlung oder Vermittlung zu geeigneteren Behandlungsangeboten (Triage)

A B S T I N E N Z

a)

Entzug ambulante oder stationäre Nachbe-handlung

b)

weiterführende Substitutions­behandlung (z.b.Methadon)

c)

langjährige heroingestützte Behandlung mit biopsychosozialer Stabilisierung (Komorbidität)

d)

palliative Behandlung

e)

temporäre Behandlung (Triage)

somatische, psychische, soziale Stabilisierung und Ressourcenerschliessung

Überleben sichern


4. Wichtige Behandlungsgrundsätze

  • Kernstück der Behandlung ist die Verschreibung von Diaphin (* = Heroin). Dieses Substitutionsmittel wird nach medizinischen Kriterien, unter Berücksichtigung der individuellen Verträglichkeit, der Interaktion mit anderen Substanzen und der Compliance der Patienten, ärztlich verschrieben. Wenn jemand vorübergehend oder definitiv aus der Behandlung ausgeschlossen wird, muss eine geeignete Weiterbehandlung (z.B. Methadonbehandlung oder Entzug) sichergestellt sein.
  • Abhängigkeiten von weiteren Substanzenwerden ebenfalls behandelt, sei es durch geeignete Interventionen im Rahmen der Abgabe (z.B. Alkohol-Atemluftmessung), durch gezielte psychotherapeutische Interventionen (z.B. kognitive Verhaltenstherapie bei Kokainabusus) oder durch Verschreibung einer Substanz und langsamem Abbau (z.B. bei Benzodiazepinabhängigkeit).
  • Komorbid auftretende Störungen und Krankheiten psychiatrischer und somatischer Art werden mitbehandelt. Das Setting der mehrmals täglichen Abgabe bietet dabei einen idealen Rahmen um auch Patienten mit schlechter Compliance, die unter anderen Umständen nicht behandelbar wären, in eine Behandlung zu integrieren.
  • Bei somatischen Problemen (Komplikationen, Krankheiten) wird mit den Hausärzten, dem Spital oder den entsprechenden Spezialist/-innen zusammengearbeitet.
  • Die Behandelnden arbeiten mit primären und sekundären Systemen (Netzwerken) zusammen. Die Mitarbeitenden bemühen sich gegenüber allen externen Partnern um Transparenz in Bezug auf Arbeitsweise und –haltung, sind jedoch an das Arztgeheimnis gebunden. Infomationsträger ist der Patient.
  • Die Behandlung ist sozialpsychiatrischausgerichtet, daher erfolgt sie möglichst unter Einbezug des relevanten institutionellen und sozialen Umfeldes. Eine Rehabilitation und Reintegration in die Gesellschaft wird angestrebt. Dabei wird ressourcenorientiert gearbeitet.
  • Basis für die Behandlung und Betreuung im b i w a k ist der Aufbau und Erhalt einer guten, tragfähigen therapeutischen Beziehung zwischen dem Patienten und seinen Bezugspersonen.
  • Die Behandlung im b i w a k ist patientenzentriert. Das Erarbeiten von Zielsetzungen und die Auswahl der Mittel und Wege erfolgt in Kooperation mit dem Patienten, unter Berücksichtigung seiner individuellen Bedürfnisse, unter den gegebenen betrieblichen und finanziellen Rahmenbedingungen.
  • Die Behandlung im b i w a k ist zeitlichnicht von vornherein begrenzt, sie kann unter Umständen jahrelang die sinnvollste aller möglichen Behandlungsoptionen darstellen.
  • Mangelnde Compliancedurch unregelmässiges Erscheinen in der Abgabe ist in der Einstiegsphase nicht à priori ein Grund zum Ausschluss, sondern soll vielmehr Anlass geben, die Behandlungsplanung beim betreffenden Patienten zu modifizieren, um ihn enger in die Behandlung einzubinden.

5. Interdisziplinarität

  • Jeder Patient hat je eine Bezugspersonaus den Berufsgruppen Pflege (Abgabe) und Sozialarbeit. Zusammen mit dem Arzt bilden sie das Kernteam. Sie sind gemeinsam zuständig für die Behandlung der Patient/-innen. Die jeweilige Bezugsperson hat die Fallführung. Jedes Teammitglied trägt für sein Fachgebiet und Funktion die Verantwortung.
  • Interdisziplinarität bedeutet dabei nicht nur Zusammenarbeit, sondern Integrationverschiedener Theorie- und Handlungsmodelle zum Zweck einer umfassenden, der vielschichtig komplexen Situation angepassten, fachlich qualifizierten Behandlung.
  • Basis für eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit ist gegenseitiger Respekt sowie Kenntnis und Anerkennung der fachlichen Kompetenzen und deren Grenzen. Konflikte innerhalb des interdisziplinären Teams werden immer als Teil eines Behandlungsprozesses betrachtet und reflektiert
    .

6. Teamspezifisches Behandlungsangebot

Die heroingestützte Behandlung ist ein therapeutisches Angebot und Teil der 4‑Säulen-Drogenpolitik des Bundes. Zum therapeutischen Setting gehören die medizinisch-psychiatrische, die pflegerische und die sozialarbeiterische Betreuung. Jeder Bereich in sich ist berufsspezifisch, Teil der gesamten Behandlung.

6.1 Arzt

6.1.1 Initiales Assessment

Vor Eintritt in die Behandlung erfolgt eine umfassende somatisch-medizinische und psychiatrische Untersuchung, eine Laboruntersuchung, gegebenenfalls weitere Zusatzuntersuchungen (Röntgen, EKG, EEG, MRI), eine entsprechende Beurteilung und die Indikationsstellung.

6.1.2 Spezifische Abhängigkeitsbehandlung

Während der Behandlung ist der Arzt verantwortlich für die Verordnung des Rahmens, in welchem die Opiatmedikation erfolgen kann (Substanz, Tagesdosis, Einzeldosis) sowie der Applikationsform (intravenös, intramuskulär, peroral). Ferner verschreibt er dem Patienten perorale Substanzen bei Ferien- oder arbeitsbedingten Abwesenheiten, soweit dies sinnvoll und indiziert ist.
Eine weitere Aufgabe ist es, problematischen Beikonsum zu erkennen, eine Behandlungsmotivation aufzubauen und weitere Behandlungsschritte einzuleiten (z.B. Partialentzug, spezielle Behandlungsmassnahmen, Relapse Prevention = Rückfallverhinderung).
Schliesslich legt er das Vorgehen bei Abbau und Entzug fest und organisiert die ärztliche Weiterbehandlung.

6.1.3 Psychiatrische Behandlung

Die psychiatrische Behandlung beinhaltet neben dem Erfassen der Grundstörung, das Erkennen komorbider Störungen und einer umfassenden Krisenintervention. Das Setting der heroingestützten Behandlung stützt sich auf die Konzepte der Psychopharmakotherapie, Psychiatrie und der Psychotherapie. Weiterführende Leistungen wie Konsiliardienste und psychotherapeutische Behandlungen werden separat verrechnet.

6.1.4 Somatisch-medizinische Behandlung

Für die somatische Behandlung ist grundsätzlich ein/-e Hausarzt/-ärztin zuständig. Die Behandlung von einfachen allgemeinmedizinischen Krankheiten wie z.B. bakteriellen Infektionen, erfolgt in Absprache mit dem b i w a k. Bei komplexeren Krankheitsbildern (z.B. HIV-Infektion) erfolgt die Abklärung und Behandlung in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachkräften.

6.1.5 Prävention

Patient/-innen im b i w a k werden sorgfältig über HIV- und Hepatits-Präventions-Massnahmen aufgeklärt.
Bei Hepatitis A oder B negativen Patienten erfolgt ein Impfangebot.

Allgemeine Gesundheitsvorsorge ist ebenfalls Teil des ärztlichen Angebotes.

6.1.6 Periodisches Reassessment

Im Rahmen der individuellen Behandlungsplanung erfolgt in regelmässigen Standortbestimmungen, eine Überprüfung der Problemliste und der Behandlungsziele. Das BAG* überprüft halbjährlich seine Vorgaben .

Die wissenschaftliche Evaluation des Behandlungsverlaufes erfolgt in Zusanmmenarbeit mit dem ISF*.

6.1.7 Bewilligungen

In einer initialen psychiatrischen Abklärung und Beurteilung, wird ein Behandlungsvorschlag erarbeitet und gegebenenfalls die Indikationsstellung für eine heroingestützte Behandlung gestellt. Nötigenfalls werden zusätzlich medizinische Abklärungen und Behandlungen angeordnet.

Voraussetzung für die Behandlung sind gültige Bewilligungen der kantonalen Fürsorgedirektion (KAZA*) und des BAG. Sie werden für jeden Patienten individuell eingeholt.

* = Erläuterungen
DAM = Diacetylmorphin (Organisches Heroin als Tabletten und Injektionslösung)
BAG = Bundesamt für Gesundheit
ISF = Institut für Suchtforschung
KAZA = Kantonsarztamt

6.2 Pflege

Die Aufgaben des Abgabeteams sind:

  • Kontrollierte Diacetylmorphinabgabe im Rahmen der verschriebenen Tages-, und Einzelschichtdosis
  • Einschätzung der Opiatverträglichkeit vor dem Opiatbezug (Einzeldosis) zur Vermeidung von Hypoxien, Überdosierungen sowie der Gewährung der Sicherheit des Patienten durch die klinische Beurteilung des aktuellen Zustandes (Kontrollinstrumente: Atem-Alkoholmessgerät). Bei drohender Unverträglichkeit wird die Einzeldosis reduziert.
  • Die Auswertung der Opiatverträglichkeit nach der Injektion erfolgt durch klinische Einschätzung. Diese Informationen werden schriftlich festgehalten und je nach Dringlichkeit am Rapport ausgewertet. Aus diesen Resultaten kann eine Veränderung oder Anpassung der verordneten Einzel-, oder Tagesdosierung des DAM erfolgen.
  • Das Pflegepersonal hilft bei der Suche nach geeigneten Körperstellen und leitet zu hygienischer und korrekter Injektion (lege artis) an. Die Injektionen werden in der Regel durch den Patienten selbständig ausgeführt. Ausnahmefälle für eine Fremdapplikation werden auf einem Merkblatt beschrieben.
  • Kontrollierte Medikamentenabgabe gemäss Verordnung, Erfassung und Rückmeldung von auftretenden objektiven und subjektiven Nebenwirkungen und Wirkungen.
  • Sicherstellung eines reibungslosen, geschützten und sicheren Abgabeverlaufes, Durchsetzung der Haus- und Umgebungsordnung
  • Wahrnehmung von Notfallmassnahmen und Kriseninterventionen bei akuten Notfällen wie psychischer Dekompensation, Überdosierung, Histaminreaktion, akuter Erkrankung, Epileptischem Anfall, usw.
  • Pflegedienstangebot (Wundversorgungen, Begleitungen zu Spitaluntersuchungen, etc.)
  • Abnahme Blut, Urin, Stuhl für Laboruntersuchungen. Erhebung von somatischen Daten als Behandlungsgrundlagen für den Arzt oder die Ärztin
  • Betreuung der Patienten während ihrem Aufenthalt in den Abgaberäumlichkeiten. Dazu gehören auch täglichkurze, informelle Gespräche und Rückfragen
  • Im Rahmen der Bezugspersonenarbeit , werden Alltagsthemen wie Gesundheit, Ernährung etc. (Merkblatt Bezugspersonenarbeit) besprochen, reflektiert und mögliche Ziele definiert. Diese werden regelmässig überprüft. Bei den Bezugspersonengesprächen handelt es sich um strukturierte und zielorientierte Gespräche.

6.3 Sozialarbeit

6.3.1 Grundsatz

Alle Patienten haben Anspruch auf das Angebot der Sozialarbeit im b i w a k . Einzelgespräche finden regelmässig statt und sind verbindlich. Die Daten und die Häufigkeit der Termine werden individuell ausgehandelt. Die Gesprächsinhalte basieren auf den gemeinsam formulierten Zielsetzungen. Die Patienten sind demzufolge aufgefordert, an der Festlegung ihrer Zielsetzungen aktiv mitzuarbeiten. Das Ziel ist es, den Patienten ein grösstmögliches Mass an Selbstverantwortung zu belassen, zu fördern oder zurückzugeben. Es wird dort von diesem Grundsatz abgewichen, wo Verstösse gegen Hausregeln oder andere problematische Vorkommnisse auftreten; diese werden von der Sozialarbeiterin zwingend thematisiert.

6.3.2 Vorabklärung

Interessierte Personen können sich telefonisch bei der Sozialarbeiterin anmelden. Bei diesem Erstkontakt wird bereits geklärt, ob die Aufnahmekriterienerfüllt werden. Wenn lange Wartezeiten für eine Aufnahme bestehen, wird, wenn nötig, eine Übergangslösung bis zum Eintritt vorgeschlagen und eingeleitet. In unklaren Situationen haben die Interessierten zudem die Möglichkeit, zu einem Informationsgespräch, um sich auch über Alternativen zur heroingestützten Behandlung beraten zu lassen.

6.3.3 Erste Hilfestellungen

Der primäre Focus der Sozialarbeit im b i w a k ist die Existenzsicherung. Diese beinhaltet eine Klärung und Sicherstellung der finanziellen Situation und die damit verbundene Loslösung aus dem halblegalen (Bsp. Prostitution) und illegalen Erwerb. Zudem stellt die Sozialarbeiterin sicher, dass die Patienten nach Eintritt ins Programm eine adäquate Wohnmöglichkeit haben. Weiterführende Hilfestellungen sind von den Möglichkeiten und Zielen der Patienten abhängig und somit individuell.

6.3.4 Beratung in der Alltagsbewältigung

Vor Eintritt in die Behandlung war der Alltag der Patienten grösstenteils geprägt von Beschaffungsstress. Tag- und Nachtrhythmus waren abhängig von der Stofferhältlichkeit. Das Leben und auch die Beziehungen spielten sich oft auf der „Gasse“ ab. Durch die Heroinabgabe im Rahmen der Behandlung fällt dieser „Lebensinhalt“ weitgehend weg. In der ersten Phase nach Eintritt ist es deshalb äusserst wichtig, Alternativmöglichkeiten und Beratung für eine Neuorientierung anzubieten. In Zusammenarbeit mit externen Institutionen, welche einen Rahmen für die Tagesstruktur bieten können, wird von der Sozialarbeiterin mit den Patienten ein Ablauf für die Alltagsbewältigung erstellt. Oft geht es in diesen Gesprächen auch „nur“ um einfache, normalerweise selbstverständliche Themen wie Einkaufen, Körperhygiene, Schlafen und Aufstehen, usw.

6.3.5 Sachhilfe

Dem b i w a k stehen keine direkten materiellen und finanziellen Mittel zur Verfügung. In der Beratung bei der Sozialarbeiterin geht es deshalb vielmehr um die Vermittlung derselben. Patienten, welche kein legales Einkommen haben, werden den zuständigen Sozialdiensten zugeführt, damit die Existenzsicherung gewährleistet ist. Weiterführend wird versucht, die Patienten im Rahmen der Möglichkeiten zu bewegen, eine finanzielle Eigenleistung in Form von Arbeit zu erbringen. Zusätzlich zum Kontakt mit niederschwelligen Arbeitsprojekten ist auch der Kontakt und die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern in der freien Marktwirtschaft eine Hilfestellung, die von der Sozialarbeiterin geleistet wird. Die Sozialarbeiterin klärt ausserdem ab, ob allenfalls Versicherungsleistungen (ALV, IV, EL) in Anspruch genommen werden können; dies in Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten.

Patienten, welche eine Arbeit haben und finanziell eigenständig sind, sind oft hoch verschuldet und stehen deshalb unter hoher Belastung. Die sogenannten Altlasten werden zusammengestellt und eine Schuldensanierung angestrebt. Eine Schuldensanierung fordert eine hohe Verbindlichkeit seitens der Patienten; sie kann deshalb nicht in jedem Fall durchgeführt werden.

6.3.6 Zusammenarbeit, Vernetzung

Wo nötig und sinnvoll, wird nicht nur beraten, sondern auch extern begleitet, so zum Beispiel zu Gerichtsterminen. Verhandlungen mit Arbeitgebern, mit Gläubigern und mit Wohnungsanbietern sind, je nach Situation, erforderlich. Auch mit der Justiz besteht eine Form der Zusammenarbeit: ausstehende Haftstrafen können beispielsweise auch in Form einer ambulanten Massnahme durch die Behandlung im b i w a k vollzogen werden. Die Sozialarbeiterin beratet zudem die Patienten, wie sie strafrechtliche Angelegenheiten möglichst selbständig regeln können.

Gemeinsame Besprechungen (Systemsitzungen) mit anderen involvierten Stellen finden regelmässig statt. Dies, wie auch die Zusammenarbeit mit Familienangehörigen und/oder Partner/-innen, ist nur mit dem Einverständnis der jeweiligen Patienten möglich. Die Sozialarbeiterin übernimmt zudem eine Triagefunktion, indem sie an externe Stellen weitervermittelt. Dadurch kann ein optimales Hilfsnetz aufgebaut werden.

6.3.7 Beratung - Begleitung

Das Angebot der Sozialarbeit lässt sich, zum Teil auch aufgrund der hohen Fallbelastung, unterteilen: Ist die Bereitschaft für einen aktiven Veränderungsprozess da, werden häufige, regelmässige Gespräche mit klaren Abmachungen zur Erreichung der festgelegten Ziele vereinbart (=Beratung). Teilnehmer/-innen, welche aufgrund mangelnder Motivation zur Veränderung oder wegen ihres psychischen oder somatischen Zustandes (noch) nicht für dieses Beratungssetting bereit sind, werden von der Sozialarbeiterin begleitet. Die Begleitung beinhaltet ebenfalls regelmässige Gespräche, jedoch in weniger intensiven Intervallen und inhaltlich offeneren Abmachungen. Ein Wechsel vom Angebot der Begleitung in die Beratung ist jederzeit möglich.

6.3.8 Nachbetreuung

Der Kontakt zu Patienten, die die Behandlung erfolgreich abschliessen (Entzug, stationäre Therapie oder Übertritt in eine Methadonbehandlung), bleibt bis zur endgültigen Abmeldung aus dem Programm erhalten. Durch die vorangehende Vermittlung bestehen meist schon Kontakte zu den Zuständigen der Nachfolgebetreuung. Aus Kapazitätsgründen ist es der Sozialarbeiterin nicht möglich, eine länger weiterführende Begleitung zu gewährleisten, sie bietet sich jedoch bei auftretenden Schwierigkeiten und Krisen noch immer als Ansprechperson an.

7. Anforderungen an Patienten

Vor Eintritt in die opiatgestützte Behandlung müssen die Patienten eine Einverständniserklärung des Bundesamtes für Gesundheitswesen BAG unterzeichnen. Die Teilnahme am Behandlungs- und Betreuungsangebot, das Einhalten von Terminen und den Hausregeln sind Bedingung für die Behandlung. Hält sich ein Teilnehmer nicht an diese Auflagen, kann er von der Behandlung ausgeschlossen werden.

8. Instrumente der interdisziplinären Zusammenarbeit

  • Der Rapport, an dem alle Berufsgruppen teilnehmen, findet wöchentlich 2 Mal statt . Hier werden akut auftretende Probleme mitgeteilt, sowie Notfälle und Kriseninterventionen koordiniert und Massnahmen geplant.
  • Die Fallbesprechung, findet einmal pro Monat statt. Sie dient der gegenseitigen Information, Behandlungsabsprache, -koordination und -planung. Periodisch bietet sich die Möglichkeit Fallbesprechungen zusammen mit dem Psychiatrischen Dienst des RSE Burgdorf zu gestalten.
  • Die Krankengeschichte (x-files genannt) wird als Verlauf gemeinsam von allen Berufsgruppen genutzt.
  • Die Gesamtteamsitzung, die einmal pro Woche stattfindet und in der aktuelle Themen besprochen werden.
  • Monatliche Supervision (Team-oder Patientenbezogen).
  • Monatlich findet ein Verantwortlichenlunch zwischen Betriebs- und Behandlungsleitung, Abgabeleitung und Sozialarbeit statt.
  • Wöchentliche Besprechungen zwischen dem Chefarzt Psychiatrie (RSE) dem Arzt des b i w a k und bei Bedarf mit Beteiligung des Betriebsleiters.
  • Als Kommunikationsmittel wird zudem ein Journal geführt. Darin werden wichtige Ereignisse aufgeführt und auf die entsprechenden Einträge z.B. in den x-files (Verlauf) oder Kardex hingewiesen.

9. Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für die Behandlung trägt der Oberarzt. Die Abgabeleiterin, mit Verantwortlichkeiten und Kompetenzen für ihr Fachgebiet, führt das medizinische Fachpersonal.
Wird das interdisziplinäre Behandlungsteam in wichtigen Fragen im Umgang mit einem Patienten nicht einig, entscheidet der Oberarzt. Grundsätzliche Abgrenzungsfragen in Bezug auf Verantwortlichkeiten werden, wo nötig, zusätzlich im Schnittstellenpapier (Betriebsleitung) geregelt.

10. Qualitätsentwicklung in der Behandlung

Qualitätssicherung und -entwicklung ist nicht ein punktuelles Ereignis, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der möglichst in den Alltag integriert sein soll. Qualitätsentwicklung ist Ausdruck einer Bereitschaft zu ständigen Verbesserungen und betrifft die Art, wie die Behandlung durchgeführt wird (Prozessqualität), die Bedingungen/Standards, die Ressourcen (Strukturqualität), sowie die Erfolge (Ergebnisqualität) mit denen die Behandlung durchgeführt wird.

Folgende Punkte dienen der Qualitätsentwicklung:

  • Zu zentralen Behandlungsabläufen und -themen bestehen schriftlich festgehaltene Richtlinien. Sie werden jährlich überprüft, angepasst und ergänzt (vgl. Kapitel 11). Basis dazu bildet der aktuelle Stand der Psychiatrie, Pflege, Sozialarbeit und der Suchtforschung, sowie die im b i w a k und in verwandten Institutionen gemachten klinischen Erfahrungen.
  • Der Behandlungsverlauf im Einzelfall wird kontinuierlich überprüft, die Behandlungsziele angepasst und die Behandlungsplanung regelmässig neu erstellt.
  • Im Rahmen des Controlling, welches Teil der Leistungsvereinbarung mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern ist, werden jährlich die wichtigsten Kennzahlen erhoben. Damit sollen Entwicklungen und Tendenzen in wichtigen Behandlungsbereichen frühzeitig erkannt und korrigiert, sowie die Basis für weitere strategische Entscheide gelegt werden.
  • Weitere konkrete Fragestellungen werden regelmässig durch interne Erhebungen beantwortet.
  • Mit geeigneten Instrumenten werden die Patient/-innen mindestens einmal pro Jahr über ihre Erfahrungen mit der Behandlung, ihre Befindlichkeit und zu Verbesserungsvorschlägen befragt.
  • Die standardisierten Dokumentationen (Institut für Suchtforschung ISF) machen Vergleiche und Verlaufsbeobachtungen möglich, damit wird mittelfristig die gezielte Evaluation der Effektivität von therapeutischen Massnahmen möglich.
  • Zur Förderung und Erhaltung einer qualitativ hochstehenden Behandlung bestehen folgende Gefässe:
    - Supervision für das Gesamtteam,
    - berufs-, oder projektspezifische Supervision und/oder Intervision,
    - vertiefte Fallbesprechungen im Gesamtteam
    - Interne- und externe Weiterbildungen (BAG) und die Möglichkeit zu individueller Weiterbildung.
  • Es wird, gemäss Definition BAG, nur qualifiziertes Personal angestellt.

11. Merkblätter

Zu folgenden Behandlungsabläufen und -themen bestehen Merkblätter und Beschriebe

Im Anhang:

  • Hausregel
  • Abgaberaumregel
  • Angebotsübersicht


Für den internen Gebrauch:

  • Aufnahmeprozedere
  • Atemalkoholmessung, UP, Schmuggelprophylaxe
  • Ausnahmefälle für Fremdapplikationen von DAM
  • Zahnhygiene
  • Bezugspersonenarbeit
  • Behandlungsplanung
  • Substanzgruppen
  • Vorgehen bei Nadelstichverletzungen
  • Vorgehen bei Notfällen
  • Verhalten bei anaphylaktischem Schock
  • Ereignisprotokolle
  • Umgang mit Beikonsum von Benzodiazepin / Kokain

 
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