Heroin-Behandlungskonzept zum Downloaden und Ausdrucken
1. Verständnis Grundhaltung
Als Drogen verstehen wir Substanzen, die auf die Befindlichkeit
von Menschen, die sie nehmen, einen von ihnen meist als angenehm empfundenen
Effekt haben. Der Effekt der Drogen ist generell entweder anregend (z.B. Kokain)
oder dämpfend (z.B. Benzodiazepine). Unterschiedliche Drogen wirken
im Gehirn über unterschiedliche Rezeptoren auf das Belohnungssystem; letztlich
wird durch alle Drogen direkt oder indirekt das sog. Lustzentrum (nucleus acumbens)
stimuliert.
Es gibt heute kein befriedigendes und umfassendes Erklärungs- und Ursachenmodell
für Sucht und Abhängigkeit. Eine in der Praxis taugliche
Definition liefert das diagnostische System für Krankheiten der WHO,
ICD 10.
Hier ist Abhängigkeit charakterisiert durch:
- die Entwicklung einer Toleranz bezüglich der konsumierten
Substanz
- das Auftreten eines substanzspezifischen Entzugssyndroms bei
Aussetzen der Substanzzufuhr sowie die Einnahme der Substanz, um Entzugssymptome
zu lindern oder zu vermeiden
- starkes, gelegentlich übermächtiges oder zwanghaft auftretendes,
in der Regel nur schwer bezwingbares Verlangen, eine Substanz zu
konsumieren, um sich positive Empfindungen zu verschaffen oder unangenehme
Empfindungen zu vermeiden
- Kontrollverlust über Beginn, Beendigung und Menge des Substanzgebrauchs,
einschliesslich erfolgloser Versuche, diesen zu verringern
- Einengung und Anpassung der Alltagsaktivitäten auf die Möglichkeit
beziehungsweise Gelegenheit zum Substanzkonsum
- Vernachlässigung wichtiger sozialer bzw. beruflicher Interessen,
sowie
- fortgesetzter Substanzgebrauch trotz Wissens über dessen
schädlichen Folgen.
Die individuellen, der Abhängigkeit zugrunde liegenden Zustände
sind dabei sehr unterschiedlich. Grundsätzlich können bei Abhängigen
kulturelle, familiäre, soziale Adaptions- und persönliche Entwicklungsstörungen
häufig gefunden werden.
Nicht alle unter solchen Belastungen Stehenden
entwickeln aber eine Abhängigkeit,
es muss eine Vulnerabilität, eine Verletzlichkeit bestehen. Eine genetische
Mitverursachung wird dabei diskutiert.
Abhängigkeit ist sehr oft mit psychiatrischen Befunden vergesellschaftet.
Manchmal kann nicht richtig entschieden werden, ob diese Ursache oder Folge
der Sucht oder beides sind. Die häufigsten komorbiden Zustände sind
Depressionen und Persönlichkeitsstörungen. Zudem findet man bei Menschen
mit schizophrenen Psychosen eine erhöhte Prävalenz für Substanzprobleme.
Süchtiges Verhalten kann als Coping-Mechanismus verstanden werden, ein
Mechanismus, der dem Individuum hilft, mit einer unbewältigten Situation
(z.B. einer psychischen Krankheit) umzugehen. Substanzkonsum kann in diesem
Kontext als Selbstmedikation gedeutet werden.
Gesundheitliche Gefährdung entsteht beim Konsum von
Drogen aufgrund der Dosis, der Art der Applikation und der Verunreinigungen.
Gemäss psychiatrischen Diagnosemanualen und allgemein anerkanntem medizinischem
Verständnis wird Abhängigkeit also als eigenständiges Krankheitsbild
verstanden.
Die WHO definiert Gesundheit als Zustand von umfassendem
körperlichem, seelischem und sozialem Wohlbefinden. Dabei handelt es sich
um ein Idealbild, das in der Realität nie vollständig erreicht werden
kann: Jeder Mensch hat immer gewisse Beeinträchtigungen im Leben. Das
oberste Ziel jeder Behandlung ist das Erhalten oder Wiedererlangen von möglichst
viel Gesundheit.
2. Definition der Zielgruppe
Die Patienten in der heroingestützten Behandlung des b i w a k sind
schwerstabhängige, langjährige Drogenkonsumenten, bei welchen andere
Behandlungsversuche vorgängig gescheitert sind. Die Patienten weisen alle
eine Opiatabhängigkeit auf und sind in ihrer somatischen, psychischen
und/oder sozialen Gesundheit eingeschränkt. Es sollen schwerge-wichtig
Patienten behandelt werden, die mit einer andern, herkömmlichen Behandlung
nicht erreicht und deren unterschiedlich vorhandenen Ressourcen nicht optimal
genutzt werden konnten.
Wir betrachten die Drogenabhängigkeit als komplexe
Krankheit, die in einem dynamischen Verhältnis zu psychischen, physischen
und sozialen Problemen des betroffenen Individuums steht.
Schreibweise
Im vorliegenden Konzept wird der Einfachheit halber
die männliche Form Patienten verwendet,
wobei das weibliche Geschlecht jeweils mitgemeint ist.
3. Zielsetzung der Behandlung
Eine Behandlung in der heroingestützten Therapie hat zum übergeordneten
Ziel, die meist psychiatrisch und medizinisch unterversorgten Patienten in
die Gesundheitsversorgung mit einzubeziehen und ihre soziale Situation zu verbessern.
Die Behandlung strebt acht generelle Ziele an:
- Überleben sichern
- Stabilisieren und
fördern der psychischen und physischen
Gesundheit und der sozialen Kompetenz
- Distanzieren von der Szene und der illegalen Heroinbeschaffung
- Abbau von weiterem, risikoreichem,
illegalem und legalem Suchmittelkonsum
- Reduktion von Drogenkriminalität,
-prostitution und sozial auffälligem Verhalten
- Schrittweise (Re-) Integration unter Berücksichtigung
der individuellen und gesellschaftlichen Möglichkeiten
- Wiedererlangung von sozialer Kompetenz, Autonomie
und Selbstverantwortung in der Lebensgestaltung
- Verminderung des legalen Suchtmittelkonsums und Erreichen
von Abstinenzillegaler Suchtmittel
Die Teilnahme an der b i w a k Behandlung führt im Idealfall in die
Abstinenz. Dieses Ziel wird aktiv angestrebt. Die Dauer des Prozesses ist unterschiedlich
lang und kann nicht von allen Patienten erreicht werden.
Die Behandlung führt deshalb je nach Situation zu einer:
- Entzugsbehandlung mit nachfolgender ambulanter oder
stationärer Nachbehandlung
- WeiterführendenSubstitutionsbehandlung (z.B.
mit Methadon)
- Langjährigen heroingestützten Behandlung mit
fortlaufender Stabilisierung der psychischen, somatischen und sozialen
Bereiches unter Einbezug der Komorbidität
- Palliativen Behandlung und Sterbebegleitung
- Temporäre Behandlung mit Empfehlung oder Vermittlung
zu geeigneteren Behandlungsangeboten (Triage)
a)
Entzug ambulante oder stationäre Nachbe-handlung
|
|
b)
weiterführende Substitutionsbehandlung (z.b.Methadon)
|
|
c)
langjährige heroingestützte Behandlung mit biopsychosozialer
Stabilisierung (Komorbidität)
|
|
d)
palliative Behandlung |
|
e)
temporäre Behandlung (Triage)
|

somatische, psychische, soziale
Stabilisierung und Ressourcenerschliessung
Überleben sichern |
4. Wichtige Behandlungsgrundsätze
- Kernstück der Behandlung ist die Verschreibung von Diaphin
(* = Heroin). Dieses Substitutionsmittel wird nach medizinischen
Kriterien, unter Berücksichtigung der individuellen Verträglichkeit,
der Interaktion mit anderen Substanzen und der Compliance der Patienten, ärztlich
verschrieben. Wenn jemand vorübergehend oder definitiv aus der Behandlung
ausgeschlossen wird, muss eine geeignete Weiterbehandlung (z.B. Methadonbehandlung
oder Entzug) sichergestellt sein.
- Abhängigkeiten von weiteren Substanzenwerden
ebenfalls behandelt, sei es durch geeignete Interventionen
im Rahmen der Abgabe (z.B. Alkohol-Atemluftmessung), durch gezielte psychotherapeutische
Interventionen (z.B. kognitive Verhaltenstherapie bei Kokainabusus) oder
durch Verschreibung einer Substanz und langsamem Abbau (z.B. bei Benzodiazepinabhängigkeit).
- Komorbid auftretende Störungen und
Krankheiten psychiatrischer und somatischer Art werden mitbehandelt.
Das Setting der mehrmals täglichen Abgabe bietet dabei einen idealen
Rahmen um auch Patienten mit schlechter Compliance, die unter anderen Umständen
nicht behandelbar wären, in eine Behandlung zu integrieren.
- Bei somatischen Problemen (Komplikationen, Krankheiten)
wird mit den Hausärzten, dem Spital oder den entsprechenden Spezialist/-innen
zusammengearbeitet.
- Die Behandelnden arbeiten mit primären und sekundären Systemen (Netzwerken) zusammen.
Die Mitarbeitenden bemühen sich gegenüber allen externen Partnern
um Transparenz in Bezug auf Arbeitsweise und –haltung, sind jedoch
an das Arztgeheimnis gebunden. Infomationsträger ist
der Patient.
- Die Behandlung ist sozialpsychiatrischausgerichtet,
daher erfolgt sie möglichst unter Einbezug des relevanten institutionellen
und sozialen Umfeldes. Eine Rehabilitation und Reintegration in die Gesellschaft
wird angestrebt. Dabei wird ressourcenorientiert gearbeitet.
- Basis für die Behandlung und Betreuung im b i w a k ist der Aufbau
und Erhalt einer guten, tragfähigen therapeutischen Beziehung zwischen
dem Patienten und seinen Bezugspersonen.
- Die Behandlung im b i w a k ist patientenzentriert. Das
Erarbeiten von Zielsetzungen und die Auswahl der Mittel und Wege erfolgt
in Kooperation mit dem Patienten, unter Berücksichtigung seiner individuellen
Bedürfnisse, unter den gegebenen betrieblichen und finanziellen Rahmenbedingungen.
- Die Behandlung im b i w a k ist zeitlichnicht
von vornherein begrenzt, sie kann unter Umständen jahrelang die sinnvollste
aller möglichen Behandlungsoptionen darstellen.
- Mangelnde Compliancedurch unregelmässiges
Erscheinen in der Abgabe ist in der Einstiegsphase nicht à priori
ein Grund zum Ausschluss, sondern soll vielmehr Anlass geben, die Behandlungsplanung
beim betreffenden Patienten zu modifizieren, um ihn enger in die Behandlung
einzubinden.
5. Interdisziplinarität
- Jeder Patient hat je eine Bezugspersonaus den
Berufsgruppen Pflege (Abgabe) und Sozialarbeit. Zusammen mit dem Arzt bilden
sie das Kernteam. Sie sind gemeinsam zuständig für die Behandlung
der Patient/-innen. Die jeweilige Bezugsperson hat die Fallführung.
Jedes Teammitglied trägt für sein Fachgebiet und Funktion die Verantwortung.
- Interdisziplinarität bedeutet dabei nicht nur Zusammenarbeit, sondern Integrationverschiedener Theorie-
und Handlungsmodelle zum Zweck einer umfassenden, der vielschichtig
komplexen Situation angepassten, fachlich qualifizierten Behandlung.
- Basis für eine gute interdisziplinäre
Zusammenarbeit ist gegenseitiger Respekt sowie Kenntnis
und Anerkennung der fachlichen Kompetenzen und deren Grenzen.
Konflikte innerhalb des interdisziplinären Teams werden immer als Teil
eines Behandlungsprozesses betrachtet und reflektiert
.
6. Teamspezifisches Behandlungsangebot
Die heroingestützte Behandlung ist ein therapeutisches Angebot und Teil
der 4‑Säulen-Drogenpolitik des Bundes. Zum therapeutischen Setting
gehören die medizinisch-psychiatrische, die pflegerische und die sozialarbeiterische
Betreuung. Jeder Bereich in sich ist berufsspezifisch, Teil der gesamten
Behandlung.
6.1 Arzt
6.1.1 Initiales Assessment
Vor Eintritt in die Behandlung erfolgt eine umfassende somatisch-medizinische
und psychiatrische Untersuchung, eine Laboruntersuchung, gegebenenfalls weitere
Zusatzuntersuchungen (Röntgen, EKG, EEG, MRI), eine entsprechende Beurteilung
und die Indikationsstellung.
6.1.2 Spezifische Abhängigkeitsbehandlung
Während der Behandlung ist der Arzt verantwortlich für die Verordnung
des Rahmens, in welchem die Opiatmedikation erfolgen kann (Substanz,
Tagesdosis, Einzeldosis) sowie der Applikationsform (intravenös, intramuskulär,
peroral). Ferner verschreibt er dem Patienten perorale Substanzen bei Ferien-
oder arbeitsbedingten Abwesenheiten, soweit dies sinnvoll und indiziert ist.
Eine weitere Aufgabe ist es, problematischen Beikonsum zu erkennen,
eine Behandlungsmotivation aufzubauen und weitere Behandlungsschritte einzuleiten
(z.B. Partialentzug, spezielle Behandlungsmassnahmen, Relapse Prevention =
Rückfallverhinderung).
Schliesslich legt er das Vorgehen bei Abbau und Entzug fest
und organisiert die ärztliche Weiterbehandlung.
6.1.3 Psychiatrische Behandlung
Die psychiatrische Behandlung beinhaltet neben dem Erfassen der Grundstörung,
das Erkennen komorbider Störungen und einer umfassenden Krisenintervention.
Das Setting der heroingestützten Behandlung stützt sich auf die Konzepte
der Psychopharmakotherapie, Psychiatrie und der Psychotherapie. Weiterführende
Leistungen wie Konsiliardienste und psychotherapeutische Behandlungen werden
separat verrechnet.
6.1.4 Somatisch-medizinische Behandlung
Für die somatische Behandlung ist grundsätzlich ein/-e Hausarzt/-ärztin
zuständig. Die Behandlung von einfachen allgemeinmedizinischen Krankheiten
wie z.B. bakteriellen Infektionen, erfolgt in Absprache mit dem b i w a k.
Bei komplexeren Krankheitsbildern (z.B. HIV-Infektion) erfolgt die Abklärung
und Behandlung in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachkräften.
6.1.5 Prävention
Patient/-innen im b i w a k werden sorgfältig über HIV- und Hepatits-Präventions-Massnahmen
aufgeklärt.
Bei Hepatitis A oder B negativen Patienten erfolgt ein Impfangebot.
Allgemeine Gesundheitsvorsorge ist ebenfalls Teil des ärztlichen Angebotes.
6.1.6 Periodisches Reassessment
Im Rahmen der individuellen Behandlungsplanung erfolgt in regelmässigen
Standortbestimmungen, eine Überprüfung der Problemliste und der Behandlungsziele.
Das BAG* überprüft halbjährlich seine Vorgaben .
Die wissenschaftliche Evaluation des Behandlungsverlaufes erfolgt in Zusanmmenarbeit
mit dem ISF*.
6.1.7 Bewilligungen
In einer initialen psychiatrischen Abklärung und Beurteilung, wird ein
Behandlungsvorschlag erarbeitet und gegebenenfalls die Indikationsstellung
für eine heroingestützte Behandlung gestellt. Nötigenfalls werden
zusätzlich medizinische Abklärungen und Behandlungen angeordnet.
Voraussetzung für die Behandlung sind gültige Bewilligungen der
kantonalen Fürsorgedirektion (KAZA*) und des BAG. Sie werden für
jeden Patienten individuell eingeholt.
* = Erläuterungen
DAM = Diacetylmorphin (Organisches Heroin als Tabletten und Injektionslösung)
BAG = Bundesamt für Gesundheit
ISF = Institut für Suchtforschung
KAZA = Kantonsarztamt
6.2 Pflege
Die Aufgaben des Abgabeteams sind:
- Kontrollierte Diacetylmorphinabgabe im Rahmen
der verschriebenen Tages-, und Einzelschichtdosis
- Einschätzung der Opiatverträglichkeit vor
dem Opiatbezug (Einzeldosis) zur Vermeidung von Hypoxien, Überdosierungen
sowie der Gewährung der Sicherheit des Patienten durch die klinische
Beurteilung des aktuellen Zustandes (Kontrollinstrumente: Atem-Alkoholmessgerät).
Bei drohender Unverträglichkeit wird die Einzeldosis reduziert.
- Die Auswertung der Opiatverträglichkeit nach
der Injektion erfolgt durch klinische Einschätzung. Diese Informationen
werden schriftlich festgehalten und je nach Dringlichkeit am Rapport ausgewertet.
Aus diesen Resultaten kann eine Veränderung oder Anpassung der verordneten
Einzel-, oder Tagesdosierung des DAM erfolgen.
- Das Pflegepersonal hilft bei der Suche nach geeigneten Körperstellen
und leitet zu hygienischer und korrekter
Injektion (lege artis) an. Die Injektionen werden in der Regel durch
den Patienten selbständig ausgeführt. Ausnahmefälle für
eine Fremdapplikation werden auf einem Merkblatt beschrieben.
- Kontrollierte Medikamentenabgabe gemäss
Verordnung, Erfassung und Rückmeldung von auftretenden objektiven und
subjektiven Nebenwirkungen und Wirkungen.
- Sicherstellung eines reibungslosen, geschützten
und sicheren Abgabeverlaufes, Durchsetzung
der Haus- und Umgebungsordnung
- Wahrnehmung von Notfallmassnahmen und Kriseninterventionen bei
akuten Notfällen wie psychischer Dekompensation, Überdosierung,
Histaminreaktion, akuter Erkrankung, Epileptischem Anfall, usw.
- Pflegedienstangebot (Wundversorgungen, Begleitungen
zu Spitaluntersuchungen, etc.)
- Abnahme Blut, Urin, Stuhl für Laboruntersuchungen.
Erhebung von somatischen Daten als Behandlungsgrundlagen für den Arzt
oder die Ärztin
- Betreuung der Patienten während ihrem Aufenthalt
in den Abgaberäumlichkeiten. Dazu gehören auch täglichkurze,
informelle Gespräche und Rückfragen
- Im Rahmen der Bezugspersonenarbeit , werden
Alltagsthemen wie Gesundheit, Ernährung etc. (Merkblatt Bezugspersonenarbeit)
besprochen, reflektiert und mögliche Ziele definiert. Diese werden regelmässig überprüft.
Bei den Bezugspersonengesprächen handelt es sich um strukturierte
und zielorientierte Gespräche.
6.3 Sozialarbeit
6.3.1 Grundsatz
Alle Patienten haben Anspruch auf das Angebot der Sozialarbeit im b i w a
k . Einzelgespräche finden regelmässig statt und sind verbindlich.
Die Daten und die Häufigkeit der Termine werden individuell ausgehandelt.
Die Gesprächsinhalte basieren auf den gemeinsam formulierten Zielsetzungen.
Die Patienten sind demzufolge aufgefordert, an der Festlegung ihrer Zielsetzungen
aktiv mitzuarbeiten. Das Ziel ist es, den Patienten ein grösstmögliches
Mass an Selbstverantwortung zu belassen, zu fördern oder zurückzugeben.
Es wird dort von diesem Grundsatz abgewichen, wo Verstösse gegen Hausregeln
oder andere problematische Vorkommnisse auftreten; diese werden von der Sozialarbeiterin
zwingend thematisiert.
6.3.2 Vorabklärung
Interessierte Personen können sich telefonisch bei der Sozialarbeiterin
anmelden. Bei diesem Erstkontakt wird bereits geklärt, ob die Aufnahmekriterienerfüllt
werden. Wenn lange Wartezeiten für eine Aufnahme bestehen, wird, wenn
nötig, eine Übergangslösung bis zum Eintritt vorgeschlagen und
eingeleitet. In unklaren Situationen haben die Interessierten zudem die Möglichkeit,
zu einem Informationsgespräch, um sich auch über Alternativen zur
heroingestützten Behandlung beraten zu lassen.
6.3.3 Erste Hilfestellungen
Der primäre Focus der Sozialarbeit im b i w a k ist die Existenzsicherung.
Diese beinhaltet eine Klärung und Sicherstellung der finanziellen Situation
und die damit verbundene Loslösung aus dem halblegalen (Bsp. Prostitution)
und illegalen Erwerb. Zudem stellt die Sozialarbeiterin sicher, dass die Patienten
nach Eintritt ins Programm eine adäquate Wohnmöglichkeit haben. Weiterführende
Hilfestellungen sind von den Möglichkeiten und Zielen der Patienten abhängig
und somit individuell.
6.3.4 Beratung in der Alltagsbewältigung
Vor Eintritt in die Behandlung war der Alltag der Patienten grösstenteils
geprägt von Beschaffungsstress. Tag- und Nachtrhythmus waren abhängig
von der Stofferhältlichkeit. Das Leben und auch die Beziehungen spielten
sich oft auf der „Gasse“ ab. Durch die Heroinabgabe im Rahmen der
Behandlung fällt dieser „Lebensinhalt“ weitgehend weg. In
der ersten Phase nach Eintritt ist es deshalb äusserst wichtig, Alternativmöglichkeiten
und Beratung für eine Neuorientierung anzubieten.
In Zusammenarbeit mit externen Institutionen, welche einen Rahmen für
die Tagesstruktur bieten können, wird von der Sozialarbeiterin mit den
Patienten ein Ablauf für die Alltagsbewältigung erstellt. Oft geht
es in diesen Gesprächen auch „nur“ um einfache, normalerweise
selbstverständliche Themen wie Einkaufen, Körperhygiene, Schlafen
und Aufstehen, usw.
6.3.5 Sachhilfe
Dem b i w a k stehen keine direkten materiellen und finanziellen Mittel zur
Verfügung. In der Beratung bei der Sozialarbeiterin geht es deshalb vielmehr
um die Vermittlung derselben. Patienten, welche kein legales Einkommen
haben, werden den zuständigen Sozialdiensten zugeführt, damit die
Existenzsicherung gewährleistet ist. Weiterführend wird versucht,
die Patienten im Rahmen der Möglichkeiten zu bewegen, eine finanzielle
Eigenleistung in Form von Arbeit zu erbringen. Zusätzlich zum Kontakt
mit niederschwelligen Arbeitsprojekten ist auch der Kontakt und die Zusammenarbeit
mit Arbeitgebern in der freien Marktwirtschaft eine Hilfestellung, die von
der Sozialarbeiterin geleistet wird. Die Sozialarbeiterin klärt ausserdem
ab, ob allenfalls Versicherungsleistungen (ALV, IV, EL) in Anspruch genommen
werden können; dies in Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten.
Patienten, welche eine Arbeit haben und finanziell eigenständig sind,
sind oft hoch verschuldet und stehen deshalb unter hoher Belastung. Die sogenannten
Altlasten werden zusammengestellt und eine Schuldensanierung angestrebt.
Eine Schuldensanierung fordert eine hohe Verbindlichkeit seitens der Patienten;
sie kann deshalb nicht in jedem Fall durchgeführt werden.
6.3.6 Zusammenarbeit, Vernetzung
Wo nötig und sinnvoll, wird nicht nur beraten, sondern auch extern begleitet,
so zum Beispiel zu Gerichtsterminen. Verhandlungen mit Arbeitgebern, mit Gläubigern
und mit Wohnungsanbietern sind, je nach Situation, erforderlich. Auch mit der
Justiz besteht eine Form der Zusammenarbeit: ausstehende Haftstrafen können
beispielsweise auch in Form einer ambulanten Massnahme durch die Behandlung
im b i w a k vollzogen werden. Die Sozialarbeiterin beratet zudem die Patienten,
wie sie strafrechtliche Angelegenheiten möglichst selbständig regeln
können.
Gemeinsame Besprechungen (Systemsitzungen) mit anderen involvierten Stellen
finden regelmässig statt. Dies, wie auch die Zusammenarbeit mit Familienangehörigen
und/oder Partner/-innen, ist nur mit dem Einverständnis der jeweiligen
Patienten möglich. Die Sozialarbeiterin übernimmt zudem eine Triagefunktion,
indem sie an externe Stellen weitervermittelt. Dadurch kann ein optimales Hilfsnetz
aufgebaut werden.
6.3.7 Beratung - Begleitung
Das Angebot der Sozialarbeit lässt sich, zum Teil auch aufgrund der
hohen Fallbelastung, unterteilen: Ist die Bereitschaft für einen aktiven
Veränderungsprozess da, werden häufige, regelmässige Gespräche
mit klaren Abmachungen zur Erreichung der festgelegten Ziele vereinbart (=Beratung).
Teilnehmer/-innen, welche aufgrund mangelnder Motivation zur Veränderung
oder wegen ihres psychischen oder somatischen Zustandes (noch) nicht für
dieses Beratungssetting bereit sind, werden von der Sozialarbeiterin begleitet.
Die Begleitung beinhaltet ebenfalls regelmässige Gespräche, jedoch
in weniger intensiven Intervallen und inhaltlich offeneren Abmachungen. Ein
Wechsel vom Angebot der Begleitung in die Beratung ist jederzeit möglich.
6.3.8 Nachbetreuung
Der Kontakt zu Patienten, die die Behandlung erfolgreich abschliessen (Entzug,
stationäre Therapie oder Übertritt in eine Methadonbehandlung), bleibt
bis zur endgültigen Abmeldung aus dem Programm erhalten. Durch die vorangehende
Vermittlung bestehen meist schon Kontakte zu den Zuständigen der Nachfolgebetreuung.
Aus Kapazitätsgründen ist es der Sozialarbeiterin nicht möglich,
eine länger weiterführende Begleitung zu gewährleisten, sie
bietet sich jedoch bei auftretenden Schwierigkeiten und Krisen noch immer als
Ansprechperson an.
7. Anforderungen an Patienten
Vor Eintritt in die opiatgestützte Behandlung müssen die Patienten eine
Einverständniserklärung des Bundesamtes für Gesundheitswesen
BAG unterzeichnen. Die Teilnahme am Behandlungs- und Betreuungsangebot,
das Einhalten von Terminen und den Hausregeln sind Bedingung für
die Behandlung. Hält sich ein Teilnehmer nicht an diese Auflagen, kann
er von der Behandlung ausgeschlossen werden.
8. Instrumente der interdisziplinären Zusammenarbeit
- Der Rapport, an dem alle Berufsgruppen teilnehmen,
findet wöchentlich 2 Mal statt . Hier werden akut auftretende Probleme
mitgeteilt, sowie Notfälle und Kriseninterventionen koordiniert und
Massnahmen geplant.
- Die Fallbesprechung, findet einmal pro Monat
statt. Sie dient der gegenseitigen Information, Behandlungsabsprache, -koordination
und -planung. Periodisch bietet sich die Möglichkeit Fallbesprechungen zusammen
mit dem Psychiatrischen Dienst des RSE Burgdorf zu gestalten.
- Die Krankengeschichte (x-files genannt) wird
als Verlauf gemeinsam von allen Berufsgruppen genutzt.
- Die Gesamtteamsitzung, die einmal pro Woche
stattfindet und in der aktuelle Themen besprochen werden.
- Monatliche Supervision (Team-oder Patientenbezogen).
- Monatlich findet ein Verantwortlichenlunch zwischen
Betriebs- und Behandlungsleitung, Abgabeleitung und Sozialarbeit statt.
- Wöchentliche Besprechungen zwischen dem
Chefarzt Psychiatrie (RSE) dem Arzt des b i w a k und bei Bedarf mit Beteiligung
des Betriebsleiters.
- Als Kommunikationsmittel wird zudem ein Journal geführt.
Darin werden wichtige Ereignisse aufgeführt und auf die entsprechenden
Einträge z.B. in den x-files (Verlauf) oder Kardex hingewiesen.
9. Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung für die Behandlung trägt der Oberarzt. Die Abgabeleiterin,
mit Verantwortlichkeiten und Kompetenzen für ihr Fachgebiet, führt
das medizinische Fachpersonal.
Wird das interdisziplinäre Behandlungsteam
in wichtigen Fragen im Umgang mit einem Patienten nicht einig, entscheidet
der Oberarzt. Grundsätzliche
Abgrenzungsfragen in Bezug auf Verantwortlichkeiten werden, wo nötig,
zusätzlich im Schnittstellenpapier (Betriebsleitung) geregelt.
10. Qualitätsentwicklung in der Behandlung
Qualitätssicherung und -entwicklung ist nicht ein punktuelles
Ereignis, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der möglichst
in den Alltag integriert sein soll. Qualitätsentwicklung ist Ausdruck
einer Bereitschaft zu ständigen Verbesserungen und betrifft
die Art, wie die Behandlung durchgeführt wird (Prozessqualität),
die Bedingungen/Standards, die Ressourcen (Strukturqualität), sowie die
Erfolge (Ergebnisqualität) mit denen die Behandlung durchgeführt
wird.
Folgende Punkte dienen der Qualitätsentwicklung:
- Zu zentralen Behandlungsabläufen und -themen bestehen schriftlich
festgehaltene Richtlinien. Sie werden jährlich überprüft,
angepasst und ergänzt (vgl. Kapitel 11). Basis dazu bildet
der aktuelle Stand der Psychiatrie, Pflege, Sozialarbeit und der Suchtforschung,
sowie die im b i w a k und in verwandten Institutionen gemachten klinischen
Erfahrungen.
- Der Behandlungsverlauf im Einzelfall wird kontinuierlich überprüft, die
Behandlungsziele angepasst und die Behandlungsplanung regelmässig neu
erstellt.
- Im Rahmen des Controlling, welches Teil der Leistungsvereinbarung
mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern ist, werden
jährlich die wichtigsten Kennzahlen erhoben. Damit
sollen Entwicklungen und Tendenzen in wichtigen Behandlungsbereichen frühzeitig
erkannt und korrigiert, sowie die Basis für weitere strategische Entscheide
gelegt werden.
- Weitere konkrete Fragestellungen werden regelmässig durch interne
Erhebungen beantwortet.
- Mit geeigneten Instrumenten werden die Patient/-innen mindestens
einmal pro Jahr über ihre Erfahrungen mit der Behandlung,
ihre Befindlichkeit und zu Verbesserungsvorschlägen befragt.
- Die standardisierten Dokumentationen (Institut für
Suchtforschung ISF) machen Vergleiche und Verlaufsbeobachtungen möglich,
damit wird mittelfristig die gezielte Evaluation der Effektivität von
therapeutischen Massnahmen möglich.
- Zur Förderung und Erhaltung einer qualitativ hochstehenden Behandlung
bestehen folgende Gefässe:
- Supervision für das Gesamtteam,
- berufs-, oder projektspezifische Supervision und/oder Intervision,
- vertiefte Fallbesprechungen im Gesamtteam
-
Interne- und
externe Weiterbildungen (BAG) und die Möglichkeit
zu individueller Weiterbildung.
- Es wird, gemäss Definition BAG, nur qualifiziertes Personal angestellt.
11. Merkblätter
Zu folgenden Behandlungsabläufen und -themen bestehen Merkblätter
und Beschriebe
Im Anhang:
- Hausregel
- Abgaberaumregel
- Angebotsübersicht
Für den internen Gebrauch:
- Aufnahmeprozedere
- Atemalkoholmessung, UP, Schmuggelprophylaxe
- Ausnahmefälle für Fremdapplikationen von DAM
- Zahnhygiene
- Bezugspersonenarbeit
- Behandlungsplanung
- Substanzgruppen
- Vorgehen bei Nadelstichverletzungen
- Vorgehen bei Notfällen
- Verhalten bei anaphylaktischem Schock
- Ereignisprotokolle
- Umgang mit Beikonsum von Benzodiazepin / Kokain