Biwak

Abklärung

Abklärung

soziale Indikation bei der Sozialarbeiterin /

Dauer ca.1  Std.

Prüfung der formalen Aufnahmekriterien

  • Mindestalter 18 (gilt für Heroin, ab 16 übrige Substitution)
  • Seit mindestens zwei Jahren schwer opioidabhängig
  • Mindestens zwei Behandlungsversuche mit einer anderen anerkannten ambulanten oder stationären Methode abgebrochen oder erfolglos
  • auf Grund des Drogenkonsums ernsthafte gesundheitliche oder soziale Probleme

Information über Aufnahmeprozedere und die heroingestützte Behandlung, Hausordnung erläutern, Einverständniserklärung unterzeichnen lassen, Fragebogen des Instituts für Suchtforschung (ISF) ausfüllen

Bestätigungen der Behandlungsversuche einholen

 

medizinische Indikation beim Arzt

Zur Überprüfung der Indikation findet ein medizinisch-/psychiatrisches Abklärungsgespräch statt, mit den Schwerpunkten; Zuweisungsumstände, aktuelle Situation und Sucht- und Persönlicher Anamnese, Psychoststatus, Beurteilung und Indikationsstellung, Prozedere.

Um die Indikation zu unterstreichen wird eine Urinprobe abgenommen

Sind alle relevanten Kriterien erfüllt,  holt der Arzt/ die Ärztin die entsprechenden Bewilligungen beim Kantonsarzt und beim BAG ein.

 

In der Regel werden Eintrittstermin mit dem Eintreffen der Bewilligung (Diaphin) gekoppelt. Die Substitution erfolgt nach einem Aufbauschema und richtet sich nach Erfahrung, Monitoring, Vorgaben und den Rückmeldungen der Patiantinnen und Patienten.

Öffnungszeiten


Morgens
ab 6.55 h für Arbeitende
ab 7.30 h – 9.00 h für alle andern

Abends
ab 16.30 h für Arbeitende
ab 16.45 h für alle andern
ab 18 h – 18.15 h
für alle, die länger arbeiten müssen

Telefon 034 422 18 74